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Saturday, February 26, 2011

Damalige systemimmanente vorsätzlich begangene STRAFVERFOLGUNGSVEREITELUNG in der Bundesrepublik Deutschland in „Jugendwohlfahrt“ und „Heimerziehung“.

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RECHT ! - Die Pflichten des Staates gegenüber den Heimkindern.

Gleichheit vor dem Gesetz --- Gleichheit und Rechtsstaat

1. ) Damalige systemimmanente vorsätzlich begangene STRAFVERFOLGUNGSVEREITELUNG in der Bundesrepublik Deutschland in „Jugendwohlfahrt“ und „Heimerziehung“.

2. ) Damalige systemimmanente vorsätzlich begangene RECHTSBEUGUNG in der Bundesrepublik Deutschland in „Jugendwohlfahrt“ und „Heimerziehung“.

3. ) Damalige systemimmanente vorsätzlich begangene AUFSICHTSPFLICHTVERLETZUNG in der Bundesrepublik Deutschland in „Jugendwohlfahrt“ und „Heimerziehung“.

4. ) Wo war damals in der Bundesrepublik Deutschland der Staat, die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die AUSÜBUNG IHRER AUFSICHTSPFLICHT, was die Heimkinder ( minderjährige Schutzbefohlene; Mündel ! ) und die systemimmanente vorsätzlich begangene MISSHANDLUNG und ARBEITSAUSBEUTING dieser Heimkinder in den „vielen Orten des Bösen“ ( »RTH« ), seitens der Verantwortlichen und Mitverantwortlichen in „Jugendwohlfahrt“ und „Heimerziehung“ betrifft ?

5. ) ALLE DIESE damals gegen Heimkinder ( minderjährige Schutzbefohlene; Mündel ! ) in der Bundesrepublik Deutschland in den „vielen Orten des Bösen“ ( »RTH« ) vorsätzlich begangenen VERBRECHEN warenschwerwiegende Verletzungen grundlegender Menschenrechte“ / „schwere Menschenrechtsverletzungen“, einzeln gesehen, sowohl wie auch insgesamt gesehen.

6. ) Systembedingt bestand damals in der Bundesrepublik Deutschland keine Rechtsverfolgungsmöglichkeit für die Opfer ALL DIESER VERBRECHEN, auch nicht nachdem sie ihre Volljährigkeit erreicht hatten, und es besteht auch heute, systembedingt, in der Bundesrepublik Deutschland kaum eine solche Rechtsverfolgungsmöglichkeit.

7. ) Systemimmanente vorsätzlich begangene FOLTER und SKLAVEREI zu Kriegszeiten, sowohl wie auch zu Friedenszeiten – aber auch individuelle Fälle von FOLTER und SKLAVEREI zu jeder Zeit !sindschwere Menschenrechtsverletzungenund werden auch alsVerbrechen gegen die Menschlichkeitdefiniert und kategorisiert und geahndet.

8. ) ALL SOLCHE VERBRECHEN verjähren nicht !!!

( A. ) Wer von den Konfessionlosen und Atheisten ist, in Bezug auf jeden hier von mir angesprochenen Punkt, anderer Meinung ?

( B. ) Wer von den Kirchenmitgliedern und Religionsanhängern ist, in Bezug auf jeden hier von mir angesprochenen Punkt, anderer Meinung ?

( C. ) Wer, von welcher Gruppierung auch immer, würde sich noch WENIGER Rechtsstaatlichkeit und MEHR authoritäres Vorgehen wünschen ?


Anderseits stellt sich natürlich auch die Frage:

Ab wann sind in der Bundesrepublik Deutschland die Gewinne aus menschenrechtsverletzenden Straftaten sicher vor Beschlagnahmung nach innerstaatlichem Gesetz?

nach innerstaatlichem Gesetz“ bedeutet hier in dieser Frage:gemäß deutschem Strafrecht“.

Weiß jemand die korrekte and maßgebliche Antwort zu dieser Frage ?


Zu letzterer Frage hat schon jemand wie folgt geantwortet:

Wenn Straftaten gegen die Menschlichkeit nicht verjähren, können auch jederzeit "Gewinnler" verurteilt und zur Kasse gebeten werden.
Sogar wenn der Verursacher verstorben ist, wird die Verfolgung des Straftatbestandes nicht eingestellt, sondern ruht nur und kann immer neu verfolgt werden. Das heißt mit allem was dazu gehört, auch das Einziehen von Gewinnen die aus dem Straftatbestand abgeschöpft wurden.



Und dann stellte ich als Parallele auch noch folgendes Szenario zur Diskussion:

Und jetzt habe ich schon wieder eine neue Frage:

Ein Beispiel eines ganz normalen vor langer Zeit begangenen schwerwiegenden Verbrechens für welches der Täter nie bestraft wurde, weil er nie dafür erwischt wurde. – bis jetzt.

Wenn ein ganz gewöhnlicher VerbrecherkeinVerbrecher“, der eineStraftatbegeht, „die dem Gewicht nach einer schweren Menschenrechtsverletzung entsprichtsondern, ein Dieb und Bankräuber, in einem Bankraub im Jahre 1965 in der Bundesrepublik Deutschlandohne jemanden während dieses Bankraubes zu töten oder zu verletzenGold und Diamanten im Werte von mehreren Millionen Mark gestohlen hat, was jetzt erst im Jahre 2011 herauskommt, darf er, der Dieb und Bankräuber, dieses gestohlene Gold und diese gestohlenen Diamanten, jetzt im Werte von mehreren Billionen Euro, behalten, weil ja seine Straftat nach deutschem Recht und Gesetz längst verjährt ist ???

Wäre die deutsche Gesellschaft, wären die deutschen Kirchen, wäre der deutsche Staat, und wären die deutschen Banken davon begeistert und bereit dazu sicher zu stellen und dafür zu sorgen, dass der Bankräuber seine Beute aus seinem Bankraub und auch den seither daraus resultierenden Mehrwert behalten dürfe ? – Würde man dies dann auch in ganz Deutschland als ein „erfolgreiches“ Unterfangen kategorisieren und feiern ?

Und ich will nicht wissen was sein sollte, sondern was wirklich in dieser Angelegenheit – gesetzesgemäß – ist oder wäre.


Woraufhin mich JemandGesetzesgemäßsofort wie folgt aufklärte:

[ nach einem Hinweis erst einmal auf und Ausführung von StGB § 78 - Verjährungsfrist ]

Selbst wenn die Bank keinen Titel hat, ist er zur Rückzahlung verpflichtet.
Zwar verjähren Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung sowohl nach altem, als auch nach neuem Recht nach 3 Jahren.
Aber nach § 852 BGB ist der ERSATZPFLICHTIGE auch nach Eintritt der Verjährung zur Herausgabe des Erlangten nach den Vorschriften der §§ 812 ff BGB verpflichtet.
In diesem Fall kann er sich auch nicht auf "Entreicherung" berufen, da gemäß § 819 BGB i.v.m. § 818 IV BGB dies bei HERAUSGABEANSPRÜCHEN AUS UNERTLAUBTER HANDLUNG ausgeschlossen ist.

Von den Strafrechtlichen Verjährungsvorschriften (§§78ff, 79ff StGB) ist das ganze im Übrigen völlig unabhängig. Die betreffen nur die Strafverfolung bzw. die Vollstreckung der Strafe.


Mein eigener abschließenden Kommentar zu diesem Diskussionsverlauf, war dann folgende zutreffende Zusammenfassung, die neue Rechtsfragen aufwirft:

ERSTENS:

Trifft das jetzt auch auf „die unrechtmäßige Beute“ / „die ungerechtfertigte Bereicherung“ / „die illegale Gewinnschöpfung“ seitens der Täter und Täterschaften in Bezug auf „illegale Arbeitsausbeutung“ und „verbotene Zwangsarbeit“ von minderjährigen „Schutzbefohlenen“, die sich in deren „Fürsorge“ befanden, zu ?

ZWEITENS:

Zwangsarbeit“ ist verboten per Grundgesetz, obwohl das Grundgesetz selbst natürlich kein Strafrecht ist oder darstellt und das Strafrecht selbst auch nicht ersetzt, genauso wenig wie die „EUROPÄISCHE MENSCHENRECHTSKONVENTION“ das Strafrecht ersetzt.

Aber obwohl man in diesem »Abschlussbericht« dieses gesetzlosen Gremiums das sich »Runder Tisch Heimerziehung« ( »RTH« ) nennt sein Äußerstes versucht und getan hat den Begriff „ZWANGSARBEIT“ selbst nicht zu verwenden, wird vielseitig sogar in diesem »Abschlussbericht« eingeräumt, dass „in vielen Orten des Bösen“ ( in diesen „Fürsorgehöllen“ ! ) minderjährige „Schutzbefohlene“, d.h. „Heimkinder“, vielerlei schwerer Misshandlung ( strafrechtlich verfolgbaren schweren Straftaten und Rechtsbrüchen ! ), einschließlich „Arbeitsausbeutung“ [ heute auch wirklich so benannt im Strafgesetzbuch !!! ], d.h. also VERBOTENERZWANGSARBEIT“, ausgesetzt waren, aus der dieNutznießerihrenGewinneingetrieben haben. Und dieseillegale Gewinnschöpfungist eineungerechtfertigte Bereicherungauf Kosten des Leids und der Schädigung ihrer Opfer. Sollen sie jetzt ihreunrechtmäßig daraus aufgehäufte Beuteund die aus den Investitionen dieserBeuteergatterten Vermögen behalten dürfen ?

Würde die Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland DIES wirklich erlauben und zulassen ?

Ebenso, im Erachten des Australiers Martin Mitchell, höchst relevant zur Beantwortung der Frage was in die Kategorie einermenschenrechtsverletzenden Straftat“ fällt, d.h., wenn begangen im bundesrepublikanischen Hoheitsgebiet oder unter seiner Gerichtsbarkeit, was in die Kategorie dieser Straftaten fällt, die nicht verjähren:

DAS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT in seinem Beschluss in BverwG, Urteil vom 5.3.2009 - 10 C 51. 07 – ( nicht in einem Fall betreffend der ehemaligen DDR, sondern in einem Fall in der heutigen Bundesrepublik, worin darüber entschieden werden mußte, ob der vorliegende Sachverhalt in einem anderen Land aus dem ein sich in Deutschland Schutz suchender Assylbewerber „eine schwerwiegende Verletzung eines grundlegenden Menschenrechts“ darstellt, aufgrund dessen ihm in Deutschland Assyl gewährt werden müsse ) – DEFINIERT WASeine schwerwiegende Verletzung eines grundlegenden MenschenrechtsIST.
BverwG, Urteil vom 5.3.2009 - 10 C 51. 07 @ http://lexetius.com/2009,1586 ( im Volltext )


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menschenrechtsverletzenden Straftat, Gerichtsbarkeit, BUNDESVERWALTUNGSGERICHT, Beschluss in BverwG, Urteil vom 5.3.2009 - 10 C 51. 07, Sachverhalt, eine schwerwiegende Verletzung eines grundlegenden Menschenrechts, schwerwiegende Verletzung eines grundlegenden Menschenrechts, Verletzung eines grundlegenden Menschenrechts


QUERVERWEIS
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»GERMANY: Schwerwiegende MENSCHENRECHTSVERLETZUNG begangen seitens der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, systematisch und über Jahrzehnte hinweg !« @ http://heimkinderopfer2.blogspot.com/2011/01/germany-schwerwiegende.html ( Erstveröffentlichung: 3. Januar 2011 )

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Jeder kann auch HIER einen sachbezogenen Kommentar in diesem EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 1 zu diesen »Damalige systemimmanente vorsätzlich begangene STRAFVERFOLGUNGSVEREITELUNG in der Bundesrepublik Deutschland in „Jugendwohlfahrt“ und „Heimerziehung“.«-Bericht – UND AUCH ZU JEDEM ANDEREN BERICHT IN DIESEM BLOG ! – abgeben, und ein jeder solcher Kommentar wird dann auch HIER für alle Leser sichtbar sein.
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )

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Friday, February 11, 2011

HEIMKINDER. - Verjähren Entschädigungsansprüche aus Zwangsarbeit ? --- Verpflichtung / Haftung / Haftpflicht / Schuld (d.h. das was geschuldet ist !)

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Von:
Martin Mitchell ( australischer Staatsbürger ansässig in Australien ), Adelaide, S.A.
Kommunikation aus Australien von dem heute ca 65jährigen ehemaligen deutschen Heimkind Martin Mitchell, der, obwohl 1946 in Berlin geboren, damals „staatenlos“ war, als Jugendlicher in den 1960er Jahren Zwangsarbeiter im Moor ( manchmal auch in der Landwirtschaft ) in der Bundesrepublik Deutschland, für die Kirche im Auftrage des Staates, schuften mußte, ohne dafür entlohnt zu werden.
Ausgewandert mit ca 17½ Jahren von Deutschland nach Australien am 23./24. März 1964. Seit 1986 australischer Staatsbürger.
Tägliche Sprache: Englisch seit 1966 ( Martin Mitchell hat keine Hochschulausbildung und keine Universitätsausbildung genossen, weder in Deutschland, noch in Australien ).



An:
Univ. Prof. Dr. Annette Guckelberger
Universität Saarland
"Prof. Dr. Annette Guckelberger"
a.guckelberger@mx.uni-saarland.de


LIABILITÄT - Verjähren Entschädigungsansprüche aus Zwangsarbeit ?


KIRCHEN:

DEK = Deutsche Evangelische Kirche / Innere Mission / Diakonie
EKD = Evangelische Kirche in Deutschland / Diakonie
Relevant zu dieser Frage – was die Kirche betrifft – sind wohl auch der Außerordentliche Brüdertag, der am 15. Juni 1933 in Treysa stattfand und aus dem das „Treysa Bekenntnis“ / „Treysa Abkommen“ / „Treysa Übereinkommen“ hervorging und was aus ALLE DEM und anderen weiteren 'verbindlichen Regelungen' zwischen Staat und Kirche und Kirche und Staat hervorgeht.

RKK = Römisch Katholische Kirche / Caritas / katholische Orden
Relevant zu dieser Frage – was die Kirche betrifft – sind wohl auch das am 20 Juli 1933 in Rome unterzeichnete Reichskonkordat und das Konkordat-Gesetz zur Durchführung des Reichskonkordats vom 12. September 1933 und das was daraus hervorging und was aus anderen weiteren 'verbindlichen Regelungen' zwischen Staat und Kirche und Staat und Kirche hervorgeht.


LIABILITÄT - Verpflichtung / Haftung / Haftpflicht / Schuld
( d.h. das was geschuldet ist ! )



Heimkinder, die damals zwischen 1945 und1949 in den westlichen Besatzungzonen Deutschlands und später, zwischen 1949-1992 in der Bundesrepublik Deutschland, haben Zwangsarbeit leisten müssen, ohne dafür entlohnt zu werden, fragen


LIABILITÄT - Verjähren Entschädigungsansprüche aus Zwangsarbeit ?


Der verwendete Suchstrang um die Antwort zu dieser Frage im Internet zu finden, war »»» "Verjährung"+"Zwangsarbeit" «««.


Das von dem Australier Martin Mitchell angesprochene Thema ist: Die Verjährung im Öffentlichen Recht --- Entschädigungsansprüche aus Zwangsarbeit.


Eine Frage der LIABILTÄT:
Übernimmt der Staat in Deutschland in einem gewissen Sinne nicht auch immer die volle Verantwortung für das Tun und Unterlassen seiner Kirchen ?


Die Verjährung im Öffentlichen Recht

Aus dem Internet entnommen @ http://books.google.de/books?id=wSwwbHCKY3EC&pg=PA146&lpg=PA146&dq=%22Verj%C3%A4hrung%22%2B%22Zwangsarbeit%22&source=bl&ots=-P7m-9prwO&sig=3iB0ycG6by8mwlXt41u-KQEMOso&hl=en&ei=BixNTZ_TO5G3cfySqfsF&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=5&ved=0CDQQ6AEwBA#v=onepage&q=%22Verj%C3%A4hrung%22%2B%22Zwangsarbeit%22&f=false

Auszug aus

»»» Die Verjährung im Öffentlichen Recht
By Annette Guckelberger

2. Teil: Die Verjährung vor dem 1. Januar 2002

[ Seite 146 ]

differenzierende Behandlung dieser Ansprüche.91 Ganz allgemein dürfte heute die Ansicht vorherrschen, das Privligierungen des Staates und seiner Organe im Hinblick auf Verjährung vermögensrechtlicher Ansprüche nicht zu rechtfertigen sind.92

Unterschiede bei der rechtlichen Beurteilung der Verjährung der vermögensrechtlichen Ansprüche können sich aber sehr wohl daraus ergeben, dass sie auf verschiedene Entstehungmotive zurückzuführen sind. Am besten zeigt sich dies anhand eines Beispiels, das bei der gesetzlichen Ausgestaltung des Entwurfs einer Verjährungsregelung für eine Verwaltungsrechtsordnung für Württemberg diskutiert wurde. Geldstrafen und sonstige strafrechtliche Vermögensfolgen, wie zum Beispiel die Einziehung, sollten trotz ihres vermögensrechtlichen Charkters nicht wie die gewöhnlichen vermögensrechtlichen Ansprüche im Verwaltungsrecht, sondern wegen des mit ihnen verfolgten Strafzwecks nach strafrechtlichen Grundsätzen verjähren.93 Nach Meinung des Großen Senats des Bundessozialgerichts ist es der Entschließung des Gesetzgebers überlassen, ob er gewisse Ansprüche aus sozialen Gründen oder deswegen, weil sich einzelne Personen vor ihrer Inanspruchnahme scheuen, schlechthin von der Verjährung ausnehmen will.94 Denkbar wäre es beispielsweise, aus moralischen Erwägungen von einer Verjährung der Entschädigungsansprüche für die Zwangsarbeit von Kriegsgefangenen abzusehen.95 Demzufolge kann sich aus den mit der Einräumung eines vermögensrechtlichen Anspruchs verfolgten diversen gesetzgeberischen Zwecken durchaus eine Unverjährbarkeit oder zumindest eine andere rechtliche Bewertung eines im Öffentlichen Recht wurzelnden vermögensrechtlichen Anspruchs ergeben. Deshalb sind die ganz überwiegend anzutreffenden Äußerungen zur generellen Verjährbarkeit vermögensrechtlicher Ansprüche im Öffentlichen Recht zu allgemein. Heute ist man sich oft nicht mehr bewusst, dass insbesondere die vormoderne Gesellschaft, der Idee einer Verjährung skeptisch gegenüber stand96 und die Einführung und Ausgestaltung der Verjährung letztendlich auf einer Entscheidung der

[ Seite 147 ]

zuständigen Staatsorgane beruht. Wenn auch bei den vermögensrechtlichen Ansprüchen des Öffentlichen Rechts der Trend seit langem in Richtung Verjährbarkeit weist, bedeutet dies nicht, dass nicht einzelne Ansprüche von ihrem Anwendungsbereich ausgenommen werden können.
_____________________________________

95 Siehe zur Verjährung dieser Ansprüche Külpmann DÖV 2001, 417, 422; für die Möglichkeit einer Unverjährbarkeit der Zivilrechtlichen Entschädigungsansprüche der Zwangsarbeiter Safferling / Zumbansen JR 2002 6, 9. Nach Kadelbach, Staatsverantwortlichkeit, S. 90 kann man angesichts der Genugtuungsfunktion von Entschädigungsansprüchen in Erwägung ziehen, völkerechtliche Ansprüche, die durch Verbrechen gegen die Menschlichkeit entstanden sind, jedenfalls zu Lebzeiten der Geschädigten nicht für verjährt anzusehen. «««

Online sind insgesamt die relevanten Seiten 143, 144, 145, 146 und 147 und die Seiten 150, 152, 153 und 145 dieses Werks »Die Verjährung im Öffentlichen Recht« mit allen dazugehörigen Fußnoten / Quellenangaben wiedergegeben und einsicht bar. Was die Fußnoten betrifft, wird von dem Australier Martin Mitchell hier jetzt aber nur Fußnote 95 aufgeführt.

Und dort, in diesem Werk »Die Verjährung im Öffentlichen Recht«, geht es weiter und weiter ( Relevanz auch auf den Seiten 733 ff und 773 ff ) ... alles sehr kompliziert für einen Laien, der einfach nicht weiß und ausarbeiten kann was nun zutrifft, und unter welchen Umständen, und was nicht.


Im Erachten des Australiers Martin Mitchell – ein Laie – jedoch wird desweiteren, anhand weiterer Fachliteratur, darauf hingewiesen und argumentiert:

Die Straftat der Nichtverfolgung von Straftaten, die dem Gewicht nach Menschenrechtsverletzungen entsprechen, verjährt nicht, und solche Straftaten, die dem Gewicht nach Menschenrechtsverletzungen entsprechen, verjähren ebenso nicht !!!

AMAZON @ http://www.amazon.co.uk/Strafjustiz-DDR-Unrecht-Rechtsbeugung-Teilband-Dokumentation/dp/3899492412

Strafjustiz und DDR-Unrecht: Rechtsbeugung - Teilband 2 Band 5: Dokumentation
Hardcover: 568 pages
Publisher: Rechtswissenschaften de Gruyter Verlags-GmbH (Oct 2005)
Language: German
ISBN-10: 3899492412
ISBN-13: 978-3899492415

Mehr spezifisch @ http://books.google.de/books?id=ojEm8hAJZikC&pg=PA1010&lpg=PA1010&dq=%22Nichtverfolgung+von+Straftaten%22%2B%22Rechtsbeugung%22&source=bl&ots=rg-uBOJPgU&sig=voxXo1gTKmKll8xgKjg9YCICneg&hl=en&ei=J_9HTb_BHoffcZ-g1f0C&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=1&ved=0CBMQ6AEwAA#v=onepage&q=%22Nichtverfolgung%20von%20Straftaten%22%2B%22Rechtsbeugung%22&f=false

Strafjustiz und DDR-Unrecht: Dokumentation, Volume 5, Part 2
By Klaus Marxen, Gerhard Werle

[ digital ] Seite 1010 und Seite 1011:

»»» Aber auch systembedingte Nichtverfolgung von Straftaten kann Rechtsbeugung sein. Ein solcher Fall lag schon der in BGHSt40, 169 abgedruckten Entscheidung zugrunde. [ ... ] Der Senat hat vielmehr in jenem Fall, der dem vorliegenden vergleichbar ist, maßgeblich darauf abgestellt, daß die Rechtswidrigkeit der in Rede stehenden Entscheidung so offensichtlich ist, daß sie sich ohne weiteres als Willkürakt darstellt. Dies kommt namentlich in Betracht, wenn dieser Akt für das Zusammenleben der Menschen seinem Gewicht nach einer Menschenrechtsverletzung entspricht. Jenseits davon kommt es insbesondere auf das Maß der in der Tat liegenden Pflichtwidrigkeit an. Daneben können auch der Wert des – jenseits des Rechtsgutes der Rechtsbeugungtangierten Rechtsgutes und schließlich der Schweregrad der Auswirkungen der Tat Bedeutung haben. An diesem Maßstab sind die Fälle zu messen, bei denen von der Verfolgung von Straftätern zur Erreichung politisch erwünschter Ziele abgesehen worden ist (vgl. schon BGHSt 40 169, 181). {14} ««« [ selbst ein Zitat aus dem höchstrichterlichen Urteil des Bundesgerichtshofes - BGH, 5 StR 652/96, Urteil vom 21.08.1997 --- Das gesamte Urteil im Volltext ist wiedergegeben @ http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/96/5-652-96.php3?referer=db --- Und siehe auch diesbetreffend unbedingt das höchstrichterliche Urteil des Bundesgerichtshofes - BGH 5 StR 713/94, Urteil vom 15.09.1995 (LG Berlin) im Volltext wiedergegeben @ http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/94/5-713-94.php?referer=db ]

Solche und ähnliche Urteile des Bundesgerichtshofes, im Erachten des Australiers Martin Mitchell, beschränken sich natürlich auch nicht nur auf nichtverfolgte begangene Straftaten und auf nicht verfolgte schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begangen in der damaligen DDR !!!

Und wenn solche und ähnliche nichtverfolgte begangene Straftaten, dem Gewicht nach einer Menschenrechtsverletzung entsprechen, könnnen sie, theoretisch, ( soweit solch eine systemimmanente Rechtsbeugung nach dem 1. Juli 2002 begangen wurde ), heute sogar vor dem ICC ( International Court of Justice / Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte ) verfolgt werden.

Vor innerstaatlichen Gerichten jedoch können alle Straftaten, die aus rein „politischen Gründen“ oder auch aus „gesellschaftspolitischen Gründen“ nicht zuvor geahndet wurden, und die dem Gewicht nach einer Menschenrechtsverletzung entsprechen ( die gemäß den Beschlüssen in mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofes nicht verjähren !!! ) weiterhin verfolgt werden.


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QUERVERWEIS
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»Fakt ist: Fast alle Formen von Zwangsarbeit und jede Form von Sklaverei sind nach dem Völkerrecht VERBRECHEN, ob von einem Staat akzeptiert oder nicht« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2011/01/fakt-ist-fast-alle-formen-von.html ( Erstveröffentlichung: 22. Januarr 2011 )

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Jeder kann auch HIER einen sachbezogenen Kommentar in diesem EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 1 zu diesen »HEIMKINDER. - Verjähren Entschädigungsansprüche aus Zwangsarbeit ? --- Verpflichtung / Haftung / Haftpflicht / Schuld (d.h. das was geschuldet ist !)«-Bericht – UND AUCH ZU JEDEM ANDEREN BERICHT IN DIESEM BLOG ! – abgeben, und ein jeder solcher Kommentar wird dann auch HIER für alle Leser sichtbar sein.
comments = Kommentare können durch anklicken des Post a Comment-Button im Footer dieses Beitrages abgegeben werden ( also, bitte, ein ganz klein wenig runter scrollen; dort ist der Post a Comment-Button zu finden ).

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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )

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Thursday, February 10, 2011

Die Rechtslage betreffend „Heimkinder-Zwangsarbeit“ in der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ! --- Wer nicht kämpft hat schon verloren !

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Von manchen Leuten werden gerade diese Personen:

Prof. Dr. Manfred Kappeler,
Pfarrer Dierk Schäfer,
Behinderten-Sprecher Helmut Jacob,
1. Vorsitzende des VEH e.V. Monika Tschapek-Güntner,
Schriftführerin des VEH e.V. Heidi Dettinger,
ich, der Australier Martin Mitchell,
namhafte deutsche Opferanwälte und Opferjuristen,
namhafte österreichische Opferanwälte und Opferjuristen, und
namhafte US Opferanwälte und Opferjuristen

im Einsatz für ALLE Ehemaligen Heimkinder

als „Hetzer“ und „Lostreter“ einer „Hetzkampagne“

gegen

Politikerin, Lobbyistin, Theologin und Pastorin Dr. Antje Vollmer ( GRÜNE ),
Holger Wendelin ( Auslandsmaßnahmen Experte, Sekretär, Büroangestellter ),
Katharina Leorbroks ( Kirchenfrau [ EKD & Diakonie ], Sekretärin, Büroangestellte ),
Mitglied am RTH - Prof. Dr. Peter Schruth ( Anwalt auf Regierungsseite ), und
Mitglied am RTH - Prof. Dr. Christian Schrapper ( Erziehungswissenschaftler )
Mitglied am RTH - Dr. Hans-Siegfried Wiegand ( Kinderpsychologe )

angesehen --- und dies völlig zu Unrecht.

Dr. Antje Vollmer war hauptsächliche „Organisatorin“ ALLE DEM was über 2 Jahre hinweg am »Runden Tisch Heimerziehung« ( RTH ) geschah und was nicht geschah.

Holger Wendelin persönlich war, u.a., der Formulierer ALLER Entwürfe des Zwischenberichts des RTH und ALLER Entwürfe des Abschlussberichtes des RTH.

Katharina Loerbroks ( Kirchenfrau [ EKD & Diakonie ] ) war leitende Person im Büro der Geschäftsstelle des »Runden Tisches Heimerziehung« ( RTH ) und auch für den Telefondienst zuständig dort ( und hat, wie vielerseits berichtet, in dieser Funktion versucht auf Ehemalige Heimkinder 'einzureden' und sie zu manipulieren ).

Prof. Dr. Peter Schruth ( Anwalt auf Regierungsseite ) war den drei von Antje Vollmer ausgewählten „Betroffenen-Vertretern“ als 'Berater' zur Seite gestellt worden [ das genaue Verhältnis und seine Funktion am RTH ist bis heute nicht klar ersichtlich ].

Prof. Dr. Christian Schrapper ( Universität Koblenz ) ist schon seit Jahren vielfacher Beauftragter der Erstellung von Gutachten und erhält weitestgehend Aufträge dazu von Landesregierungen und Bundesregierung zugleich.

Dr. Hans-Siegfried Wiegand ( Kinderpsycholge ) ( von Dr. Antje Vollmer zum Haupt-„Betroffenen-Vertreter“ auserwählt und erhoben ).

Mindestens die folgenden drei der insgesamt 21 stimmberechtigten Mitglieder am »Runden Tisch Heimerziehung« ( RTH ), Prof. Dr. Peter Schruth ( Anwalt auf Regierungsseite ) und Prof. Dr. Christian Schrapper ( Erziehungswissenschaftler ), Dr. Hans-Siegfried Wiegand ( Kinderpsychologe ) – mit denen wir uns hier befassen – , haben, was den Abschlussbericht des RTH betrifft, FÜR die Abspeisung der Ehemaligen Heimkinder gestimmt.


Samstag, 15. Januar 2011
Farce Runder Tisch Heimerziehung III: Norbert Struck, Vetreter des Parit. Wohlfahrtsverbandes am RTH widerspricht
Gewalt im jhh Blog @ http://gewalt-im-jhh.over-blog.de/article-farce-runder-tisch-heimerziehung-ii-norbert-struck-vetreter-des-parit-wohlfahrtsverbandes-am-rth-widerspricht-65056864.html
[ Mitglied am RTH - Norbert Struck hat nicht an der Abstimmung des Abschlussberichts des RTH teilgenommen, da er zu der Zeit schwer erkrankt war und nicht an der letzten Sitzung am 9. Und 10. Dezember 2010 teilnehmen konnte. ]

Samstag, 15. Januar 2011
Farce Runder Tisch Heimerziehung II: Vertrauen ist verloren gegangen
Gewalt im jhh Blog @ http://gewalt-im-jhh.over-blog.de/article-farce-runder-tisch-heimerziehung-ii-vertrauen-ist-verloren-gegangen-65050788.html

Montag, 31. Januar 2011
Der Runde Tisch Heimkinder und der Erfolg der Politikerin Dr. Antje Vollmer
Dierk Schaefers Blog @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/

Analyse des RTH Abschlussberichts seitens Prof. Dr. Manfred Kappeler
Unrecht und Leid – Rehabilitation und Entschädigung?
Der Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung.
@ http://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/01/abschluc39f-kappeler.pdf ( insgesamt 15 Seiten ) ( erschienen erstmalig am Samstag, 8. Januar 2011 )

Dienstag, 1. Februar 2011, 15:49 Uhr
Kommentar von Helmut Jacob zu Der Runde Tisch Heimkinder und der Erfolg der Politikerin Dr. Antje Vollmer
Dierk Schaefers Blog @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/#comment-903

»»» Liebe Erika, wenn Wiegand FÜR die Heimopfer gearbeitet hätte, dann hätte er
● ein eigenes Büro samt Schreibkraft/päd. und/oder psych. Fachkraft zur Kommunikation mit den Heimopfern gefordert
● versucht, eure und deine Gruppenkonzepte einzufordern und umzusetzem
● den unter Auflagen angebotenen Spatz in der Hand abgelehnt
● mit seinen 5 Mitopfern an einem Strang gezogen
● unterschlagene Expertisen, Feststellungen und Kritiken in den Abschlußbericht hineingefordert
● sich gegen Manipulationen und öffentliche Richtungsweisungen (Entschädigungshöhe) von Vollmers gestellt
● Begriffsverbiegungen abgelehnt
● juristischen Beistand ab 2. Hälfte RTH gefordert
● auf DIESEN jämmerlichen Schlußauftritt (mit dem er seine Führungsrolle eindrücklich dokumentierte!) verzichtet.

Wiegand IST der Sündenbock, weil er tausenden Opfern wissentlich und trotz auch deiner guten Konzepte geschadet hat! Null Mitleid mit Wiegand. Mein Mitleid gilt ausdrücklich nur den vom RTH Belogenen und Betrogenen. Sie werden sich noch wundern, wie viele Hindernisse vor ihnen liegen, bevor sie auch nur 1 Cent erhalten. «««


Eingehende Berichterstattung zu den Vorgängen am »Runden Tisch Heimerziehung« und dem daraus hervorgehenden Resultat selbst:

DIE LINKE Nordrhein-Westfalen

LinksLetter...
...wir schreiben's hin, dann steht's da

27. JANUAR 2011
Unrecht und Leid, zum Abschlussbericht des „Runden Tisch Heimerziehung“ Teil I

@ http://www.dielinke-nrw.de/linksletter/ll_aktuell/detail_ll/zurueck/linksletter-aktuell/artikel/unrecht-und-leid-zum-abschlussbericht-des-runden-tisch-heimerziehung-teil-i

DIE LINKE Nordrhein-Westfalen

LinksLetter...
...wir schreiben's hin, dann steht's da

3. FEBRUAR 2011 LINKSLETTER vom 3.2.2011, Doris Petras
Unrecht und Leid, zum Abschlussbericht des „Runden Tisch Heimerziehung“ Teil II

@ http://www.dielinke-nrw.de/linksletter/ll_aktuell/detail_ll/zurueck/linksletter-aktuell/artikel/unrecht-und-leid-zum-abschlussbericht-des-runden-tisch-heimerziehung-teil-ii/

Der abschließende Absatz in diesem 2. Teil dieser Berichterstattung lautet:

»»» Was also bleibt nach der Ablehnung der Hauptforderung der ehemaligen Heimkinder?

Bei einer bundesweiten Stiftung soll ein Fonds mit 120 Millionen Euro – je 1/3 vom Bund, von den Ländern und von den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden eingerichtet werden. Über sog. regionale Anlaufstellen sollen Anträge auf Unterstützung der Aufarbeitung und/oder Behandlung „heute noch vorhandener Folgen aus der Zeit der Heimunterbringung“ gestellt werden können. 20 Millionen sollen für einen „Rentenersatzfonds“ und 100 Millionen für einen „Fonds für Folgeschäden aus Heimerziehung“ zur Verfügung stehen. Aus dem „Folgeschädenfonds“ sollen „Maßnahmen zugunsten einzelner Betroffener aufgrund von Traumatisierungen und besonderem Hilfebedarf“ bezahlt werden können, „wenn primär verpflichtete Leistungsträger eine Kostenübernahme verweigern“. Der Katalog des „besonderen Hilfebedarfs“ enthält, außer dem Angebot von Unterstützung bei der Klärung individueller Biografien von ehemaligen Heimkindern ( Aktensuche, Herstellung von Kontakten mit Verwandten etc.) die üblichen Amgebote von Trägern der Sozialen Arbeit mit älteren Menschen in schwierigen Lebenslagen – sonst nichts!!! «««


Last but not least ist nur noch mitzuteilen und noch einmal überall im Internet darauf hinzuweisen – u.a. auch in diesem Thread im HEIMKINDER-FORUM.DE @ http://heimkinder-forum.de/v2/heim-talk/offener-talk-heime/10633-die-rechtslage-betreffend-%E2%80%9Eheimkinder-zwangsarbeit%E2%80%9C-in-der-bundesrepublik-deutschland/index2.html#axzz1DaeHXDum ( in diesem Fall besonders Beitrag 52 ! ) auf die »Die Rechtslage betreffend „Heimkinder-Zwangsarbeit“ in der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND !« und auf das was momentan diesbetreffend in der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND geschieht: – ALLE nachkriegsdeutschen „Heimkinder-Zwangsarbeiter“ und nachkriegsdeutschen „Heimkinder-Zwangsarbeiterinnen“ bekommen FÜR IHRE ZWANGSARBEIT erst einmal GARNICHTS !!! --- und die Nutznießer dieser ZWANGSARBEIT selbst ( Straftäter ! ) werden auch nicht zur Kasse gebeten !!!

So haben es ALLE am »Runden Tisch Heimerziehung« ( RTH ) ABSTIMMENDEN vorgesehen !!!


DARUM UNBEDINGT ABSTIMMEN !!!

Mehr DAZU hier »RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG versucht „Ehemalige Heimkinder“ abzuspeisen --- ABSTIMMEN: Bist Du bereit diese weitere Demütigung hinzunehmen ?« @ http://heimkinder-forum.de/v2/heim-talk/offener-talk-heime/p222418-runder-tisch-heimerziehung-versucht-„ehemalige-heimkinder“-abzuspeisen-abstimmen-bist-du-bereit-diese-weitere-demütigung-hinzunehmen/?highlight=Abstimmungen#post222418


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QUERVERWEIS
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»Zweierlei Heimkinder-Abstimmung über den Abschlussbericht RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG und die darin enthaltenen Empfehlungen der ALMOSEN für die Opfer.« @ http://heimkinderopfer2.blogspot.com/2011/01/zweierlei-heimkinder-abstimmung-uber.html ( Erstveröffentlichung: 11. Januarr 2011 )

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