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Saturday, December 05, 2009

„Ehemalige Heimkinder der alten Bundesländer von 1945-1985“ und die ihnen wiederfahrenen Leiden müssen angemessen entschädigt werden !

Meines Erachtens, sehr, sehr wichtig zu berücksichtigen in dieser ganzen Sache und ganz besonders auch in der diesbetreffenden ENTSCHÄDIGUNGSFRAGE, ist, daß wir ja keinen Krieg mehr hatten als diese Geschehen stattfanden, daß es keinen Führer mehr gab, der solche Dinge wie sie Heimkindern in Westdeutschland widerfahren sind angeordnet hatte, und dessen Befehl man auszuführen hatte. Mit solchen Ausreden können sich die Täter und ihre Rechtsnachfolger also nicht herausreden. Und gerade dieser Unterschied, sollte, meines Erachtens, auch immer und immer wieder hervorgehoben werden. Die Verbrechen, die gegen UNS begangen wurden, zu Friedenszeiten, und in einer „Demokratie“, müssen daher, unter jeder Rechtsordnung, rechtsmäßig als viel, viel schlimmer eingestuft und bewertet werden, als Verbrechen begangen unter einer „Diktatur“; und eine und jede den Opfern zustehende ENTSCHÄDIGUNG muß auch dies in Betracht ziehen und berücksichtigen, und die einem jeden zustehende ENTSCHÄDIGUNG muß daran gemessen werden. Bisherige Aussagen, daß es den Täterorganisationen „Leid tut“ was da damals vor sich ging, überzeugen mich leider nicht, und sind, meines Erachtens, alles nur leere Worte – "zu banal".

Man kann und darf nicht darüber hinwegsehen und nicht vergessen, daß die „Zwangsarbeit“ der HEIMKINDEROPFER „Zwangsarbeit“ zu Friedenszeiten war – im „Wirtschaftswunderland Westdeutschland“ erzwungen wurde ! – und nicht auf einen „Kriegszustand“ bedingt gewesen war oder „vom Führer befohlen“ worden war.

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Meine eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus.

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